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Axel Springer erstreitet Grundsatzurteil


07.02.2012
aktiencheck.de

Berlin (aktiencheck.de AG) - Der Verlagskonzern Axel Springer AG (ISIN DE0005501357 / WKN 550135) gab am Dienstag bekannt, dass er ein Grundsatzurteil erstritten hat.

Wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) am 7. Februar 2012 entschieden, dass es weiterhin zulässig ist, sachlich und ausgewogen über strafrechtliche Verfehlungen von Prominenten und entsprechende Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren zu berichten. Das Medienhaus Axel Springer hat in diesem Verfahren ein Grundsatzurteil für die Freiheit der Berichterstattung über Strafverfahren erstritten, das die deutschen Gerichte bei zukünftigen Entscheidungen in ähnlichen Konstellationen zu berücksichtigen haben.

Das Urteil des EGMR geht auf den Fall eines bekannten und bereits einschlägig vorbestraften deutschen Schauspielers zurück, der 2004 wegen Drogenbesitzes auf dem Münchener Oktoberfest festgenommen und später wegen dieser Tat zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Zahlreiche Medien hatten damals über den Fall berichtet, darunter auch die BILD-Zeitung. Der Schauspieler klagte gegen diese Berichterstattung auf Unterlassung. Die deutschen Gerichte aller Instanzen - vom Landgericht Hamburg über das Hanseatische Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof bis hin zum Bundesverfassungsgericht - erklärten die Berichterstattung für unzulässig, und zwar obwohl der Schauspieler seine Tat in der öffentlichen Verhandlung gestanden hatte. Der Privatsphäre des Schauspielers sei, so die deutschen Richter, ein höheres Gewicht beizumessen als dem Interesse der Öffentlichkeit, über Strafverfahren gegen prominente Persönlichkeiten informiert zu werden. Im Verfahren vor dem EGMR hat Axel Springer daraufhin eine Verletzung ihrer Rechte aus Artikel 10 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gerügt, über den die Presse- und Äußerungsfreiheit geschützt ist. Der Gerichtshof entschied nun, dass die Urteile der deutschen Gerichte nicht mit Artikel 10 EMRK vereinbar sind, hieß es.

Die Aktie von Axel Springer gibt aktuell 2,39 Prozent auf 36,78 Euro ab. (07.02.2012/ac/n/d)


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